Was ist zu tun?

Ein geliebter Mensch stirbt, was muss ich jetzt tun?
Folgende Schritte helfen Ihnen, diese Situation besser zu meistern:

Hausarzt rufen
oder den hausärztlichen Notdienst „HÄND“ unter Tel. 141. Er muss binnen 24 Stunden eine Totenbeschau durchführen. Wenn Sie sich dazu außerstande fühlen, rufen Sie uns an (s. nächster Punkt). Wir verständigen den Arzt in Ihrem Namen.
Bestattungs­institut kontaktieren
Tel. 07246 6295 – Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag*. Nach der Totenbeschau dürfen wir die verstorbene Person abholen. Ab jetzt sind wir bei Ihnen und unterstützen Sie bei allem Weiteren.
* Sollten wir einmal nicht sofort abheben, rufen wir umgehend und verlässlich zurück.
Kleidung
Bitte legen Sie Unter- und Überwäsche für die verstorbene Person bereit. Kleidung, die sie gerne getragen hat, oder in denen Sie die Person sehen möchten. Wir kleiden sie liebevoll an.
Dokumente und Foto
Bitte halten Sie ein Foto (für die Parte) und wichtige Dokumente der verstorbenen Person bereit: Geburtsurkunde, Staats­bürgerschaftsnachweis (alternativ: Reisepass), die Urkunde, die den letzten Personenstand bezeugt (Heiratsurkunde/Sterbeurkunde des Partners/Scheidungsurteil).

Hier können Sie ein Kärtchen mit allen wichtigen Informationen auf Ihren Computer speichern bzw. ausdrucken.